Neuer Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich und gilt bundesweit
Mindestentgelt in den E-Handwerken
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in den E-Handwerken bundesweit ein Mindestentgelt in Höhe von 14,41 Euro. Das hatten ZVEH und IG Metall in 2024 tariflich ausgehandelt. Kurz vor dem Jahreswechsel stimmte auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung zu. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger gilt das Mindestentgelt nun auch für tarifungebundene Betriebe.
Nachdem der vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und seinem Sozialpartner IG Metall vorgelegte Antrag zum neunten Mindestentgelt-Tarifvertrag im Oktober 2024 den Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) passiert hatte, erklärte auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich.
Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) am 30. Dezember 2024 im Bundesanzeiger trat der neue Mindestentgelt-Tarifvertrag zum 1. Januar 2025 in Kraft. Er löst den bisherigen Tarifvertrag vom 17. Januar 2019 ab und gilt für die Berufsbilder des Elektrotechnikers, des Informationstechnikers und des Elektromaschinenbauers. Von der Allgemeinverbindlicherklärung der neuen Mindestentgelt-Tarife sind nach Schätzungen des ZVEH rund 525.000 Arbeitnehmer/-innen in den E-Handwerken betroffen. Das Branchenmindestentgelt gilt bundesweit für alle Unternehmen, die in Deutschland tätig sind und vom tariflichen Geltungsbereich erfasst werden.
Der Tarifvertrag sieht folgende schrittweise Mindestentgelterhöhungen vor:
• 14,41 € ab 01.01.2025
• 14,93 € ab 01.01.2026
• 15,49 € ab 01.01.2027
• 16,10 € ab 01.01.2028
Für Auszubildende gilt der Mindestentgelt-Tarifvertrag nach wie vor nicht. Für Praktikanten/-innen gelten die Sonderregelungen des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG).
„Das Verhandlungsergebnis trägt den unsicheren wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, den Interessen der Branche und dem Geiste der Sozialpartnerschaft Rechnung. Die Allgemeinverbindlichkeit sowie die mehrjährige Planungssicherheit sind ein Pluspunkt für Unternhemen und Auftraggeber“, so LIV Hauptgeschäftsführer Hendrik A. Kilp.