Neuer Entgelttarifvertrag ab 1. Januar 2022

Ab 1. Januar 2022 tritt für die gewerblichen Arbeitnehmer*innen und Mitarbeitenden in Schleswig-Holstein ein neuer Entgelttarifvertrag in Kraft tritt.

Die Entgelte steigen in zwei Stufen: Ab 1. Januar 2022 steigt der Ecklohn E6 (ehemals L6) um 3%. Um weitere 2,8% steigt dieser ab 1. Januar 2023. Dieses Ergebnis ist aus Sicht der Tarifkommission wirtschaftlich vertretbar. Die Mitgliedsbetriebe sind von den fast wöchentlich wechselnden politischen Vorgaben und den hieraus resultierenden Belastungen rund um die Corona-Pandemie, aber auch durch die zunehmenden Engpässe bei Material und Produkten sowie sehr dynamischen Preissteigerungen betroffen. Das jetzt vorliegende Verhandlungsergebnis gibt zumindest bei ihren Personalkosten eine langfristige Kalkulationssicherheit für die kommenden 24 Monate.

Anstatt der bisher geltenden Lohngruppen und -merkmale L, K, T und M gibt es ausschließlich künftig die Entgeltgruppen E1-12, gültig für alle gewerblichen Arbeitnehmer*innen und Mitarbeitenden.

Für Mitgliedsunternehmen steht der neue ETV im geschlossenen Bereich zum Download bereit.

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